Prüfungsordnung Certified Financial Modeler

Prüfungsordnung des European Institute of Quantitative Finance für den Certified Financial Modeler

Stand Juli 2020 (gilt in Verbindung mit den AGB)

Alle Amts-, Status, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Prüfungsordnung in männlicher Form erscheinen, sind nicht an die männliche Form gebunden und betreffen beispielsweise auch gleichermaßen Frauen sowie Diverse. Damit können diese auch beispielsweise in der entsprechenden weiblichen oder diversen Form verwendet werden.

(1) Der Titel „Certified Financial Modeler“ wird vom European Institute of Quantitative Finance verliehen.

(2) Die Voraussetzungen für diesen Titel sind das Bestehen aller Certified Financial Modeler Prüfungen. Bei der Professional Excellence handelt es sich um das Bestehen der Case Study bestehend aus Kurs 1 und 2. Bei der Academic Excellence handelt es sich um das Bestehen der Case Study bestehend aus Kurs 1 und 2 sowie um das Bestehen der mündlichen oder schriftlichen Prüfung.

(3) Personen, welche alle Prüfungen bestanden haben, wird die Certified Financial Modeler Urkunde verliehen. Sie sind nach Erhalt der Urkunde berechtigt, den Titel Certified Financial Modeler zu führen.  

(1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben ist der Prüfungsausschuss des Certified Financial Modeler Programms zuständig. 

(2) Die Bezeichnung „Prüfungsausschuss“ wird als Synonym zu der Bezeichnung „Prüfungskommission“ verwendet. 

(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus den zwei Direktoren des European Institute of Quantitative Finance. 

(4) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform des Prüfungsinhaltes und der Prüfungsordnung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beizuwohnen.  

(5) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sind. Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Direktoren gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Professional Excellence:

  1. Der Prüfling hat die Bezahlung der unter §4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Certified Financial Engineer aufgeführten Gebühren an das Europäische Instituts für Financial Engineering und Derivateforschung geleistet.
  2. Weitere Zulassungsvoraussetzungen liegen nicht vor.

 

Academic Excellence:

(1) Der Prüfling ist zur Ableistung der Certified Financial Modeler Prüfung zugelassen, wenn alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • (a)   Der Prüfling ist als Studierender eingeschrieben oder hat einen abgeschlossenen Bachelorabschluss oder einen höherwertigen Abschluss;
  • (b)   Der Prüfling hat die formlose Anmeldebestätigung zur Prüfung seitens des European Institute of Quantitative Finance empfangen;
  • (c)   Der Prüfling hat die Bezahlung der unter §4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Certified Financial Modeler aufgeführten Gebühren an das Deutsche Institut für Corporate Finance geleistet;
  • (d)   Der Prüfling hat sich mindestens 3 Wochen vor der einmal im Semester stattfindenden mündlichen Prüfung oder der nach Absprache stattfindenden schriftlichen Prüfung über die Certified Financial Modeler Webpage für die Prüfung angemeldet;

(2) Der Prüfling kann sich von der Certified Financial Modeler Prüfung abmelden, indem er das European Institute of Quantitative Finance formlos per E-Mail unter info@eiqf.de benachrichtigt, dass er nicht an dem Prüfungstermin teilnehmen wird. Diese Abmeldung muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen, für den sich der Prüfling angemeldet hat. Erfolgt keine fristgemäße Abmeldung, so gilt der Prüfling als zur Prüfung angemeldet und seine Prüfungsleistung wird durch den Prüfungsausschuss bewertet.

(3) Sollte sich der Prüfling krankheitsbedingt beim Prüfungsausschuss abmelden und dem Prüfungsausschuss per Email ein Attest zusenden, so wird der Prüfungsausschuss die Prüfung als nicht angemeldet ansehen und dementsprechend die Prüfungsleistung nicht bewerten. Sollte die Abmeldung beim Prüfungsausschuss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin eingehen, so entfällt auch die Gebühr für eine Nachprüfung. Ist die krankheitsbedingte Abmeldung nicht spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt, so ist bei Anmeldung zur Nachprüfung die Gebühr für eine Nachprüfung zu entrichten.

(4) Der Prüfungsausschuss behält sich jederzeit das Recht vor, ausschließlich eine mündliche Prüfung und keine schriftliche Prüfung anzubieten. Sobald der Prüfungsausschuss von den Umständen erfährt, die das Anbieten lediglich einer mündlichen Prüfung induzieren, wird er den Prüfling darüber informieren. Über die Gründe hierfür ist der Prüfungsausschuss dem Prüfling keine Rechenschaft schuldig.

(1) Allgemeine Grundsätze sowohl Professional Excellence als auch Academic Excellence betreffend

(a) Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch den Prüfungsausschuß.

(b) Nach Bestehen der Certified Financial Modeler Prüfung erhält der Prüfling die Urkunde zum Führen des Titels Certified Financial Modeler auf Deutsch und Englisch.

(c) Versucht der Prüfling das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bewertet.

(d) Eine bestandene Prüfungen kann nicht wiederholt werden.

 

(2) Grundsätze Professional Excellence betreffend

(a) Die Bewertung der Prüfung ergibt sich wie in §5 dargestellt.

(b) Hat der Prüfling die beiden Kurse der Case Study beim European Institute of Quantitative Finance abgegeben, so nimmt der Prüfungsausschuß eine Bewertung der Prüfungsleistungen vor.

(c) Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet

 

(3) Grundsätze Academic Excellence betreffend

(a) Die Bewertung der Prüfung ergibt sich wie in §6 dargestellt.

(b) Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluß:

  • Die Urkunden „Certified Financial Modeler“ durch das European Institute of Quantitative Finance in deutscher und englischer Sprache
  • Ein Hochschulzertifikat der HfWU
  • Ein Certificate Supplement mit dem Ausweis der Leistungen und der erworbenen ECTS

(c) Nur wenn die Case Study sowie die mündliche oder schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden wurden erhält der Prüfling ein Hochschulzertifikat.

(d) Im Rahmen des Zertifikatslehrgangs „Certified Financial Modeler“ werden 8 ECTS erworben. Diese können zur Anerkennung bei Bachelor- und Masterstudiengängen vorgelegt werden.

(e) Im Rahmen des Hochschulzertifikats der HfWU kann der Prüfling nach bestandener Case Study sowie mündlicher oder schriftlicher Prüfung folgende Noten erhalten:

1,0          A+          95 – 100 %
1,3          A             89 – 94 %
1,7          A-           83 – 88 %
2,0          B+          77 – 82 %
2,3          B             71 – 76 %
2,7          B-           65 – 70 %
3,0          C+          59 – 64 %
3,3          C             53 – 58 %
3,7          C-           47 – 52 %
4,0          D+          40 – 46 %
n.a.        F               0 – 39 %

(f) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Prüfling zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn er während oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erbracht wird.

(g) Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem Prüfungsberechtigten oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bewertet.

Im Rahmen der Professional Excellence geht es darum, eine Case Study erfolgreich abzuschließen.

  1. Im Rahmen einer Case study wird ein Beispielsunternehmen aus verschiedenen Financerichtungen betrachtet. Das Endergebnis ist ein holistisches Finanzmodell, welches Schritt für Schritt vom Prüfling unter Anleitung zu erstellen ist.
  2. Die Case Study gliedert sich in zwei Kurse (Courses), die jeweils wiederum in 3 Kurseinheiten (Course units)  unterteilt sind. Die spezifischen Rahmenbedingungen für die Prüfung zum Certified Financial Modeler sind direkt in dem Case-Study-Dokument aufgeführt, das dem Prüfling nach Bezahlung der Lehrgangsgebühren zugeht. 
  3. Generell gilt, dass alle drei Kurseinheiten in Kurs 1 und Kurs 2 bis zu zwei Mal wiederholt werden können. Eine Kursprüfung ist bestanden, wenn die Kurseinheiten1,2 und 3 bestanden sind. Eine Kurseinheit wird entweder mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Case Study des gewählten Moduls ist somit bestanden, wenn die Kurseinheit 1,2 und 3 des Kurs 1 und die Kurseinheit 1,2 und 3 des Kurs 2 bestanden sind.
  4. Die Case Study ist in Excel zu lösen. Das Excelfile muss folgende Punkte enthalten:
    • a) Management Summary
    • b) Alle im Lehrbuch aufgeführten Top-10-Financial Modeling Standards sind zu  berücksichtigen
    • c) Das Modell umfasst alle 4 Prozessschritte „Problemeingrenzung“, „Modellstrukturierung und Modellplanung“, „Modellaufbau“ und „Qualitätssicherung“. Auf den fünften Prozessschritt „Modellpräsentation“ wird verzichtet.
    • d) Das Modell orientiert sich an den sich unter den 4 Prozessschritten befindlichen 19 Meilensteinen.

Die Prüfung zum Certified Financial Modeler (Academic Excellence) gliedert sich in die zwei Stufen 1) Case Study sowie 2) mündliche oder schriftliche Prüfung. In der Stufe 2) kann der Prüfling zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung wählen.

(1) Case Study

Für die Case Study gelten die in §5 dargestellten Rahmenbedingungen. Im Gegensatz zum Weg „Professional Excellence“ wird die Case Study jedoch nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ sondern mit der in §4 dargestellten Notenskala bewertet.

 

(2) Mündliche Prüfung

(a) Die mündliche Prüfung findet in Form einer Videokonferenz statt. Nähere Informationen hierzu wird der  Prüfungsausschuss dem Prüfling im Rahmen der Stufe 1) (Case Study) zukommen lassen.

(b) Die Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Der Prüfling kann vor Beginn der Prüfung die Sprache wählen.

(c) Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses abgenommen. Der Teilnehmer hat sich zu Beginn der Prüfung gegenüber den aufsichtsführenden Personen über seine Identität mit seinem Personalausweis oder einem Reisepass auszuweisen. Die aufsichtführenden Personen werden den Teilnehmer vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit und die erlaubten Hilfs- und Arbeitsmittel informieren.

(d) In der Prüfung sind 10 Fragen zu beantworten. Mit dem Bestehen der Case Study erhält der Prüfling von dem Prüfungsausschuss einen 30 Fragen umfassenden Fragekatalog zugesendet. Die Beschäftigung mit diesen 30 Fragen ermöglicht es dem Prüfling, die quantitativen Elemente des Financial Engineerings, die der Prüfling im Rahmen der Case Study analysiert hat, nun von der qualitativen Seite her nachzuvollziehen. Ziel des Fragenkatalogs ist es, den Gesamtzusammenhang des gewählten Moduls und die einzelnen Interdependenzen zu verstehen. Die 30 Fragen sind allgemein formuliert und können im Rahmen der mündlichen Prüfung fallbezogen und modifiziert gestellt werden.

(e) Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.

(f) Die mündliche Prüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden.

(g) Die mündliche Prüfung wird mit der in §4 dargestellten Notenskala bewertet.

 

(3) Schriftliche Prüfung

(a) Die schriftliche Prüfung findet in Form einer Präsenzprüfung in den Räumen der HfWU oder der Deutschen Börse statt. Nähere Informationen hierzu wird der Prüfungsausschuss dem Prüfling im Rahmen der Stufe 1) (Case Study) zukommen lassen.

(b) Die Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Der Prüfling kann vor Beginn der Prüfung die Sprache wählen.

(c) Der Teilnehmer hat sich zu Beginn der Prüfung gegenüber der/den aufsichtsführenden Person(en) über seine Identität mit seinem Personalausweis oder einem Reisepass auszuweisen. Die aufsichtführende(n) Person(en) werden den Teilnehmer vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit und die erlaubten Hilfs- und Arbeitsmittel informieren.

(d) In der Prüfung sind 10 Fragen zu beantworten. Mit dem Bestehen der Case Study erhält der Prüfling von dem Prüfungsausschuss einen 30 Fragen umfassenden Fragekatalog zugesendet. Die Beschäftigung mit diesen 30 Fragen ermöglicht es dem Prüfling, die quantitativen Elemente des Financial Engineerings, die der Prüfling im Rahmen der Case Study analysiert hat, nun von der qualitativen Seite her nachzuvollziehen. Ziel des Fragenkatalogs ist es, den Gesamtzusammenhang des gewählten Moduls und die einzelnen Interdependenzen zu verstehen. Die 30 Fragen sind allgemein formuliert und können im Rahmen der schriftlichen Prüfung fallbezogen und modifiziert gestellt werden.

(e) Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten.

(f) Die schriftliche Prüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden.

(g) Die schriftliche Prüfung wird mit der in §4 dargestellten Notenskala bewertet.